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Der Einsatztaucher in der DLRG

Das Einsatztauchen ist eine wichtige Aufgabe der DLRG. Die Einsatztaucher kommen in Einsatzgruppen der öffentlichen Gefahrenabwehr und dem Katastrophenschutz zum Einsatz.

Unsere Tauchgruppe ist 24 Stunden, 365 Tage im Jahr über den Notruf erreichbar. Sie stehen zur schnellen Rettung von verunfallten Menschen aus dem Wasser zur Verfügung. Ebenso erfüllt sie Aufgaben in der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Ferner werden Einsatztaucher bei Großschadenslagen wie beispielsweise dem Oder- oder Elbe-Hochwasser eingesetzt. Ihre Aufgabe bestand unter anderem darin, die Deiche abzutauchen und auf Schäden zu untersuchen und im Schadensfall auf den beschädigten Deichen Folien auszubringen, um somit einen Deichbruch zu verhindern.  

Ausbildung

Der angehende Einsatztaucher wird in der Ausbildung und bei Übungen darauf vorbereitet, andere Personen unter extrem schwierigen Umgebungsbedingungen zu finden bzw. zu retten. Neben der rein körperlichen Ausbildung und der Steigerung der körperlichen Fitness wird im Rahmen der Ausbildung auch die psychische Belastbarkeit der Teilnehmer gestärkt.

Das Mindestalter für den Beginn der Tauchausbildung beträgt 15 Jahre. Zudem muss das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen absolviert und die Tauchtauglichkeit gemäß DGUV Regel 105-002 (G31/GTÜM) gegeben sein.

Mit der Ausbildung alleine ist es aber nicht getan. Die Einsatztaucher müssen pro Jahr mindestens zehn Tauchgänge unter Einsatzbedingungen durchführen. Bei diesen Übungen werden unter anderem Suchmethoden, der Einsatz von Booten aus und der Einsatz von technischem Gerät geübt.

Auch gemeinsame Übungen mit den Taucheinheiten der anderen Organisationen sind wichtig, um das Zusammenspiel an der Einsatzstelle wiederholt zu üben und zu verbessern.

DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbilduungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

Dokumente

DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Ausbildung KatS
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Kompressorbedienung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Arbeiten unter Wasser
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
  • Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS

Voraussetzungen

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

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