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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Leipzig e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Bezirk Leipzig e.V.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet. Mitglieder im Sinne dieser Gebührenordnung sind ausschließlich Mitglieder der DLRG Bezirk Leipzig e.V..

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Bezirk Leipzig e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Bezirk Leipzig e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zum Meldeschluss einer Veranstaltung erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Stornierungen können ausschließlich schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder über die Online Verwaltung vorgenommen werden. Es wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00€ erhoben. Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale und ggf. bereits getroffene Auslagen).

Nichtzahler im Kurs: Für Teilnehmer von Kursen, die nicht zum Zahlungsziel die anfallenden Gebühren laut dieser Ordnung überwiesen haben, fällt eine erstmalige zusätzliche Mahngebühr von 5€ an. Bei der zweiten Mahnung fallen weitere 5€ an.

Die weiteren Gebühren für einen Rücktritt ergeben sich aus dessen Zeitpunkt:

 Rücktritt bis MeldeschlussRücktritt ab MeldeschlussRücktritt ab Kursbeginn
mit amtl. Vorlage oder ärztlicher Bescheinigung10,00€ Verwaltungsgebühr10,00€ Verwaltungsgebühr10,00€ Verwaltungsgebühr
ohne amtl. Vorlage oder ärztlicher Bescheinigung10,00€ Verwaltungsgebühr10,00€ Verwaltungsgebühr zzgl. 50% des Teilnehmerbeitrages100% des Teilnehmerbeitrages
Nichterscheinen, keine Abmeldung--100% des Teilnehmerbeitrages

 

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Bezirk Leipzig e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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